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   OLG Düsseldorf, 17.03.2011 - IV-3 RBs 25/11   

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https://dejure.org/2011,22436
OLG Düsseldorf, 17.03.2011 - IV-3 RBs 25/11 (https://dejure.org/2011,22436)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.03.2011 - IV-3 RBs 25/11 (https://dejure.org/2011,22436)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. März 2011 - IV-3 RBs 25/11 (https://dejure.org/2011,22436)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BWaldG § 2 Abs. 3; LFoG NRW § 1 Abs. 2
    Begriff der "zum Wohnbereich gehörende Parkanlagen" i.S. von § 1 Abs. 2 LFoG NRW

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.12.2003 - 3 StR 120/03

    Privilegierung (privilegierende Spezialität; Verabreichen von Betäubungsmitteln;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.03.2011 - 3 RBs 25/11
    Denn allgemeinkundige Tatsachen stehen der Kenntnisnahme durch das Rechtsbeschwerdegericht offen, ohne dass es ihrer Darlegung im tatrichterlichen Urteil bedarf (vgl. BGHSt 49, 34, 41 = NJW 2004, 1054, 1056; Meyer-Goßner , StPO, 53. Aufl. § 337 Rdn. 25).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.11.2000 - 8 A 1973/97

    Erhaltung des Baumbestandes auf einem Nachbargrundstück; Einstufung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.03.2011 - 3 RBs 25/11
    Kennzeichnend für eine Parkanlage ist deren überwiegend an gartenbaulichen Gesichtspunkten orientierte Gestaltung, die sich insbesondere in einer gezielt geschaffenen Wechselbeziehung von Forstpflanzen mit Rasen, Blumen- und Strauchflächen manifestiert (vgl. OVG Münster NVwZ-RR 2001, 731, 732).
  • OLG Düsseldorf, 05.01.2021 - 2 RBs 191/20

    Rotlichverstoß, Haltelinie, Abstand, Google Earth, Google Maps

    Zu den Quellen der Allgemeinkundigkeit gehören auch Homepage-Abfragen und sonstige Erkenntnisse aus dem Internet (vgl. KG Kommunikation & Recht 2009, 807, 808; OLG Düsseldorf [3. Senat für Bußgeldsachen] BeckRS 2011, 6244).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.09.2023 - 1 LB 671/20

    Zugleich als denkmalgeschützte Parkanlage qualifizierter bewirtschafteter Wald;

    Insgesamt ist der Begriff des Wohnbereichs eng zu fassen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. März 2011 - IV-3 RBs 25/11 -, juris Rn. 13; Endres, BWaldG, 2. Aufl. 2022, § 2 Rn. 25).

    Dies ergibt sich zunächst aus dem Grundgedanken des Landeswaldgesetzes (vgl. § 28 Abs. 1 Satz 1 LWaldG M-V), welches - ebenso wie das Bundeswaldgesetz (vgl. § 14 Abs. 1 Satz 1 BWaldG) - der Öffentlichkeit eine allgemeine Befugnis, Wald zum Zwecke der Erholung zu betreten, eröffnet, die dann wiederum in den schutzwürdigen Belangen des Eigentümers und dem Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung aus Art. 13 GG ihre Grenzen findet (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 21. September 2018 - 10 LA 51/18 -, juris Rn. 12; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. März 2011 - IV-3 RBs 25/11 -, juris Rn. 12, unter Verweis auf BT-Drucksache 7/889, S. 6, 40; Endres, BWaldG, 2. Aufl. 2022, § 2 Rn. 25).

    Zwar können nach weitergehender Auffassung auch größere parkartige Grundstücksflächen, die einer Grundstücksmehrheit zugeordnet sein können, allgemeine Wohnbereiche auflockern und die Wohnqualität eines Gebiets verbessern, als "zum Wohnbereich gehörend" qualifiziert werden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. März 2011 - IV-3 RBs 25/11 -, juris Rn. 14).

  • OVG Niedersachsen, 21.09.2018 - 10 LA 51/18

    Klage auf Aufhebung der Anordnung einer Wiederaufforstung; Parkanlage im Sinne

    Mit dieser Regelung hat der Landesgesetzgeber von seiner Befugnis nach § 2 Abs. 3 BWaldG Gebrauch gemacht und zum Wohnbereich gehörende Parkanlagen (vgl. auch Endres, a.a.O., § 2 Rn. 41; Möller, Umweltrecht und Landnutzungsrecht, 6. Auflage 2016, Rn. 45.2.1.2.10; Heding/Kenning, NWaldLG, Stand: Mai 2017, § 2 Ziff. 1.4 und 5; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.05.2015 - 5 S 1417/14 -, juris Rn. 16; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.03.2011 - 3 RBs 25/11 -, juris Rn. 18) von dem Begriff der freien Landschaft und damit auch vom Waldbegriff ausgenommen.

    Hintergrund hierfür sind die schutzwürdigen Belange des Eigentümers und sein Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung aus Art. 13 GG sowie der Schutz seiner Privatsphäre, die die Gewährleistung der allgemein eingeräumten Befugnis, Wald zum Zwecke der Erholung zu betreten, begrenzen (Enders, a.a.O., § 2 Rn. 41, 43; Klose/Orf, a.a.O., § 2 Rn. 46a; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.03.2011 - 3 RBs 25/11 -, juris Rn. 12; BT-Drs. 7/889, S. 40).

  • OLG Celle, 22.12.2022 - 3 Ws 512/22

    Eingangspost; Postkontrolle; neue psychogene Stoffe; npS; neue psychoaktive

    Zu den Quellen der Allgemeinkundigkeit gehören auch Homepage-Abfragen und sonstige Erkenntnisse aus dem Internet (vgl. KG K&R 2009, 807 (808) [= MMR 2009, 869 (Ls.)]; OLG Düsseldorf [3. Senat für Bußgeldsachen] BeckRS 2011, 6244; OLG Düsseldorf Beschl. v. 5.1.2021 - 2 RBs 191/20 , BeckRS 2021, 8).
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